Am 1. April hat der Deutsche Bundestag einen historischen Schritt nach vorn getan und dem Land eines der freizügigsten Marihuana-Gesetze in der gesamten EU beschert, was zu Kontroversen, wütender Kritik und tief gespaltenen Meinungen geführt hat.

„Das Gesetz soll dazu beitragen, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Cannabismarkt einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern“. Karl Lauterbach, deutscher Bundesminister für Gesundheit.

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar die Legalisierung von Cannabis, insbesondere den Besitz und den Konsum, gebilligt. Das Gesetz erlaubt den Besitz von 25 Gramm an öffentlichen Orten und von 50 Gramm zu Hause oder an privaten Orten sowie den Vertrieb und den Anbau durch nicht-kommerzielle Vereine, mit einigen Einschränkungen.

Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft. So gilt die Verordnung als Ganzes ab dem 1. April 2024 und die Verordnung, die den kollektiven Anbau in Vereinen betrifft, ab dem 1. Juli 2024.

Klare Grenzen für den Cannabiskonsum:

  • Durch die Änderung wird der häusliche Anbau von bis zu drei Pflanzen pro Haushalt und die Anhäufung von maximal 50 Gramm erlaubt. 
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm ist an öffentlichen Orten erlaubt. 
  • Die Konsumenten müssen über 18 Jahre alt sein.
  • Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren dürfen bis zu 30 Gramm konsumieren und besitzen.
  • Clubs dürfen nicht werben oder sponsern.
  • Das Rauchen von Gras ist in den Clubs nicht erlaubt, nur in einer Entfernung von 200 Metern. 
  • Die Clubs müssen Obergrenzen für die Verteilung einhalten: Mitglieder dürfen nicht mehr als 25 Gramm Marihuana pro Tag und 50 Gramm pro Monat erhalten.
  • Der THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) darf 10 % nicht überschreiten. 
  • Laut EFE wird das Rauchen von Cannabis im Umkreis von 100 Metern um die Eingänge von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sporteinrichtungen verboten, und in Fußgängerzonen wird das Rauchen erst nach 19.00 Uhr erlaubt sein.

Was das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland zulässt?

Privater Anbau. Gemeinnützige Anbauverbände dürfen Cannabis anbauen und es an ihre Mitglieder für den Eigenbedarf abgeben.

„Soziale Clubs“. Anbauverbände dürfen maximal 500 Mitglieder mit gewöhnlichem Wohnsitz oder Sitz in Deutschland haben und dürfen Cannabis gemeinsam, aber nicht gewerblich anbauen und unter ihren Mitgliedern für den privaten Konsum tauschen. Außerdem darf nur eine Anbauvereinigung Mitglied sein. 

Vereinigungen dürfen ihren Mitgliedern höchstens 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat abgeben und müssen als Genossenschaft organisiert sein und benötigen eine Genehmigung.

Wie profitiert Deutschland von der Legalisierung von Cannabis?

Ein Forscherteam unter der Leitung von Justus Haucap, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, veröffentlichte eine Studie, die den deutschen Finanzminister Christian Lindner, den Vorsitzenden der Liberalen und einen der Initiatoren der Idee zusammen mit den Grünen, glücklich machte.

In dem Bericht heißt es: „Die Legalisierung von Cannabis wird dem Staat 4,7 Milliarden Euro pro Jahr einbringen – und es würden etwa 27.000 legale Arbeitsplätze geschaffen“.

Ein Millionengeschäft

„Eine Steuer auf Cannabis allein würde dem Fiskus 1,8 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Hinzu kommen Mehreinnahmen aus Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern 735 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer“, heißt es in der Studie, die auch die Schaffung von rund 27.000 legalen Arbeitsplätzen.

Die Daten von Statista zeigen, dass sich der Cannabisumsatz über illegale Kanäle im Jahr 2020 auf 13,1 Milliarden Dollar belief. Und die Prognosen gingen in Richtung Wachstum: Bis 2025 wurden 16,6 Milliarden Dollar erwartet.

Wir werden Sie in Kürze über den Fortgang des Legalisierungsverfahrens und unsere Beteiligung informieren, aber wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wir werden uns gerne mit Ihnen darüber unterhalten.

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