Im Januar 2019 wurden die Einträge Cannabis sativa L. und Cannabidiol/Cannabinoide im Novel-Food-Katalog auf der Website der Europäischen Kommission präzisiert.
Ein neuartiges Lebensmittel ist ein Lebensmittel, das in der Europäischen Union vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde, unabhängig vom Datum des Beitritts der Mitgliedstaaten zur Union. Nach den EU-Vorschriften muss jeder, der Lebensmittel verkaufen will, die eine neuartige Lebensmittelzutat enthalten, zunächst eine Zulassung bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beantragen.
Was die Pflanze für jegliche Verwendung betrifft, so wird daran erinnert, dass in der Europäischen Union der Anbau von Sorten von Cannabis sativa L. zulässig ist, sofern sie im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Arten der Europäischen Union eingetragen sind und der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % (w/w) nicht übersteigt.
Kann ich CBD-haltige Produkte herstellen oder vermarkten?
Alle Arten von CBD-haltigen Produkten können hergestellt und vermarktet werden, solange sie nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Diese Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass CBD im EU-Katalog als „neuartiges Lebensmittel“ eingestuft wird, was bedeutet, dass der Verzehr dieser Lebensmittel in der EU aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist.
Nach dem Novel-Food-Katalog sind einige Produkte, die aus Cannabis sativa-Pflanzen oder -Pflanzenteilen gewonnen werden, wie z. B. Samen, Samenöl und entfettetes Hanfsamenmehl, in der Europäischen Union schon länger bekannt und daher nicht neu.
Mitte Juli 2020 wurde bekannt, dass die EU die Veröffentlichung neuer Lebensmittelrichtlinien für CBD-haltige Lebensmittel aussetzt und erwägt, solche Lebensmittel als Betäubungsmittel zu kennzeichnen. Wir hielten die US-Politik in Bezug auf CBD in Lebensmitteln für bizarr, aber die EU versucht, den Gipfel der Absurdität zu erreichen.
Am 19. November 2020 kam der Gerichtshof der Europäischen Union zu dem Schluss, dass CBD (Cannabidiol), das aus der Cannabis sativa-Pflanze gewonnen wird, kein „Suchtstoff“ ist, da es auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine psychotrope Wirkung oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu haben scheint.
Dieses Urteil (Rechtssache C 663/18) ergeht im Anschluss an ein Vorabentscheidungsersuchen zu einer französischen Regelung, die die Industrialisierung und Vermarktung von Hanf auf Fasern und Samen beschränkt (Verordnung vom 22. August 1990). Dieses Urteil ist nicht lebensmittelspezifisch und ändert nichts an der Tatsache, dass CBD (Cannabis sativa-Extrakt oder synthetisch) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel gilt und dass CBD in Lebensmitteln nur mit einer spezifischen Zulassung gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 verwendet werden darf. Dieses Gutachten des Europäischen Gerichtshofs sollte jedoch ein gutes Argument für die Europäische Kommission sein, ihr vorläufiges Gutachten zu überdenken und zuzustimmen, aus Cannabis sativa extrahierte neuartige CBD-Lebensmittelanwendungen zur wissenschaftlichen Bewertung an die EFSA zu senden.
Der auf CBD spezialisierte Strafrechtler Joan Bertomeu von der Anwaltskanzlei Brotsanbert weist darauf hin, dass „die Anerkennung der ersten Novel-Food-Lizenzen“ den Konflikt von einer „regulatorischen“ zu einer Frage der „direkten Anwendung des EU-Rechts“ machen würde.
Jeder EU-Staat muss entscheiden, ob ein CBD-Produkt als Medikament oder als Lebensmittel verkauft wird
„Nach geltendem EU-Recht und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten unter der Aufsicht der Gerichte dafür verantwortlich, die Merkmale des betreffenden Produkts von Fall zu Fall zu bewerten, um festzustellen, ob ein Produkt als Arzneimittel oder als Lebensmittel gilt“, erklärt die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides in der Antwort der Europäischen Kommission. „Für CBD-Produkte, die als essbar gelten, gelten im Einklang mit dem EU-Besitzstand [verbindliche Rechtsvorschriften] zusätzliche Bedingungen für das Inverkehrbringen“, die den nachstehend beschriebenen Anforderungen an neue Lebensmittel entsprechen.
„Dazu gehören die Anforderungen der Verordnung über neuartige Lebensmittel, wonach neuartige Lebensmittel von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet und von der Kommission zugelassen werden müssen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Kommission hat mehrere Anträge auf Zulassung von CBD als Novel Food“ erhalten.
„Solange eine solche Genehmigung nicht erteilt ist, dürfen nicht zugelassene neuartige Lebensmittel nicht in die EU eingeführt werden, um als solche auf den EU-Markt gebracht oder in Mahlzeiten verwendet zu werden“.
„Kurz gesagt, die Anerkennung der ersten Novel-Food-Lizenzen würde einen Konflikt, bei dem es derzeit um die Auslegung von Vorschriften geht, in einen Konflikt um die direkte Anwendung des EU-Rechts durch die Staaten verwandeln“, so Bertomeu abschließend.
DAS KÖNNTE IHNEN AUCH GEFALLEN